Re: Meine Güte !
Geschrieben von Teddy am 05. Juni 2001 12:49:14:
Als Antwort auf: Re: Meine Güte ! geschrieben von zaeld am 05. Juni 2001 10:25:01:
>Weißt du, wie es sich mit Perpetuum Mobiles verhält? Es heißt schließlich ausdrücklich, daß diese Geräte nicht patentierbar sind.
Ach ja ?? Nicht patentierbar ??
Was sind denn das für Klassifizierungen:
H02N11/00 Generators or motors not provided for elsewhere; Alleged perpetua mobilia obtained by electric or magnetic means (by hydrostatic pressure F03B17/04; by dynamo-electric means H02K53/00)
F03B17/00B [N: Installations wherein the liquid circulates in a closed loop; Alleged perpetua mobilia of this or similar kind (perpetua mobilia using hydrostatic thrust or buoyancy F03B17/04)]
H02K53/00 Alleged dynamo-electric perpetua mobilia
Noch mehr Beispiele gefällig ?
Du siehst also, perpetua mobilia können sehr wohl patentiert werden. Dies wird auch rege benutzt !
Du siehst auch, dass es heisst alleged, also vorgebliche perpetua mobilia. Was wiederum klar und deutlich aussagt, dass die Funktion der Maschine nicht geprüft wird (wiederhole: nur die Einmaligkeit der Erfindung wird geprüft).Diese Regelung gilt übrigens allgemein; ich kann auch einen neuartigen Verbrennungsmotor patentieren lassen. Ob er funktioniert oder nicht, ober einen guten oder schlechten Wirkungsgrad hat interessiert das Patentamt nicht im Geringsten (es ist ja schliesslich mein Geld, das für das Patent ausgegeben wird). Es interessiert das Patentamt aber sehr wohl, ob die Konstruktion neu ist oder schon mal publiziert oder patentiert wurde.
Die Amis haben einen sehr treffenden Spruch:
A patent doesn't mean it works !
Gruss, Teddy